Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.